Die Stadt Celle hat zum 01.07.2023 für den Kehrbezirk Celle 104 einen

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) zu bestellen.

Der Kehrbezirk umfasst ca. 2800 Liegenschaften in den Stadtteilen Klein Hehlen, Boye, einige Straßenzüge in Winsen/Aller sowie der Ortsteil Stedden. Die Beschreibung des Bezirks entnehmen Sie der Anlage zu der Ausschreibung oder der Internetseite www.celle.de mit dem Begriff Schornsteinfeger.
Die Stadt Celle sucht für diesen Kehrbezirk eine Persönlichkeit mit fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Eignung, die die Voraussetzungen für die Bestellung zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Bewerber (m/w/d) müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks sowie erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten sind in §§13ff SchfHwG beschrieben.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. Aktuelle schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, Vornamen, Anschrift, Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten enthält
  2. Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
  3. Nachweis/Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk. Der Bewerber (m/w/d) muss fachlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet sein. Gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer in seiner Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach §§ 7 bis 9 Handwerksordnung (HwO) ohne weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
  4. Zeugnisse mit Benotung über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, sind die Unterlagen und Bescheinigungen nach § 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen
  5. Lückenlose Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor Ausschreibung (2008 bis 2023), insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen Arbeitsamt o.ä.; aus den Nachweisen muss Beginn und Ende der jeweiligen Tätigkeit hervorgehen
  6. Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten wie z.B. Wehr- /Zivildienst sowie Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeurlaub, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre (2008 bis 2023) die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen war
  7. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeit mit mindestens 6 zusammenhängenden Unterrichtsstunden für die letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung. Diese ist bitte in Tabellenform voranzustellen.
  8. Nachweise über Zusatzqualifikationen wie Betriebswirt des Handwerks, Gebäudeenergieberater, Brandschutztechniker, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, technische Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk und/oder die einen konkreten Bezug zu den Tätigkeiten eines Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers aufweisen
  9. Nachweise über die Zertifizierung des eigenen Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) nach DIN ENISO 9001 (bis 31.12.2020) und DIN EN ISO 14001 (ab 01.01.2021) oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb für die letzten 3 Jahre.
  10. Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der sich bewerbenden Person geben

Folgende aktuelle Erklärungen sind schriftlich einzureichen (Anlage):

  1. Erklärung, ob innerhalb der letzten 12 Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber (m/w/d) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
  2. Erklärung, dass der Bewerber (m/w/d) in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.
  3. Einverständnis nach Aufforderung ein Führungszeugnis Belegart O nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu beantragen
  4. Einverständnis nach Aufforderung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung (GWO) zu beantragen
  5. Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung für die Aufgaben eines Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) vorliegen
  6. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben: schriftliche Erklärung, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz)
  7. Zustimmungserklärung zur Mitwirkung sachkundiger Dritter bei der Bewertung der Bewerbungen
  8. Für den Fall, dass der Bewerber (m/w/d) einen Kehrbezirk verwaltet bzw. verwaltete:
  1. Erklärung, dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird
  2. Erklärung, ob eine Bestellung in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 SchfHwG bzw. § 27 SchfG ergriffen oder eingeleitet wurden
  3. Zustimmung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen

Die Bewerbung und die Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben.

Hinweise

Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Sie werden nicht zurückgesandt.
Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen.

Im Falle einer positiven Entscheidung sind vor Bestellung auf Verlangen die Originale vorzulegen.

Unvollständige und/oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungen können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Im Fall einer Bestellung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben

Die Auswahl der Bewerber (m/w/d) wird nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen.

Für weitere Informationen und Rückfragen zu diesem Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Iris Thake unter Tel. 05141-12 3011 oder per E-Mail Recht@celle.de 

Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag bis zum 03.02.2023 an

Stadt Celle
Bewerbung Kehrbezirk 104
Vertraulich
Am Französischen Garten 1
29221 Celle


Dieser Beitrag Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern… stammt aus folgender Quelle www.celle.de und wurde am 2023-01-05 23:15:51 veröffentlicht.
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