Zum Jahresbeginn wurden von Landrat Hanno Hurth eine neue Bezirksschornsteinfegerin und ein neuer Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Emmendingen bestellt.

Ab 1. Januar 2023 gibt es im Landkreis Emmendingen zwei neue Glücksboten. Landrat Hanno Hurth hat Ende Dezember Laura Heckel und Oliver Engler zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern für den Landkreis Emmendingen bestellt. Verbunden mit seinem Dank, dieses Amt für die nächsten sieben Jahre zu übernehmen, überreichte er den beiden ihre Bestellungsurkunden.

Erste Frau mit eigenem Kehrbezirk

Insgesamt gibt es im Landkreis Emmendingen 14 Kehrbezirke und somit auch 14 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, jetzt auch erstmals eine Frau. Laura Heckel ist Vorreiterin, denn sie ist die erste Kehrbezirksinhaberin im Landkreis Emmendingen. Zwar gibt es in dem männerdominierten Beruf durchaus einige Kolleginnen, jedoch nicht mit eigenem Kehrbezirk. Ab Januar kümmert sich die aus Riegel stammende Schornsteinfegerin um den Kehrbezirk Emmendingen Nr. 02. Dieser umfasst einen Teil der Stadt Emmendingen, Mundingen, Landeck sowie Teile von Köndringen und Teningen. Zum Beruf der Schornsteinfegerin ist Laura Heckel über die Berufsmesse gekommen. Sie wollte schon immer etwas Praktisches machen. Nach drei Praktika, entschied sie sich für das Kehren und lernte bei einem Schornsteinfeger in Wyhl.Bei ihrem Kollegen Oliver Engler war der Einstieg in den Beruf des Schornsteinfegers ähnlich. Er hat in Kollmarsreute gelernt. Ab Januar übernimmt er nun den Kehrbezirk Emmendingen Nr. 05 und reinigt die Kamine und Schornsteine in den Gemeinden Gutach, Bleibach, Simonswald, Niederwinden, zum Teil in Waldkirch-Kollnau und landkreisübergreifend auch in Gütenbach.Schornsteinfeger mit „hoheitlichen“ Aufgaben

Was tun bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und worin unterscheiden sie sich von anderen Schornsteinfegerbetrieben? Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks vor zehn Jahren gibt es neben den sogenannten „hoheitlichen“ auch die „freien“ Tätigkeiten. Im Rahmen freier Tätigkeiten dürfen Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen entsprechend bestimmter gesetzlicher Vorgaben privatwirtschaftliche Tätigkeiten wie etwa das Messen, Reinigen und Überprüfen von Feuerstätten ausüben. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.

Hiervon zu unterscheiden sind hoheitliche Tätigkeiten, die nur von beliehenen Schornsteinfegern, also von für einen bestimmten Bezirk bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden dürfen. Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung beziehungsweise Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach dem Landesrecht. Diese Aufgaben dienen der Brandverhütung und zahlen damit zur Gefahrenabwehr.Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten bundesweit einheitliche Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind. Die Aufgaben der Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen, Kamin-, Wohnungs- und Hausbrände, zum Beispiel durch Feuerstättenschauen und Kehrungen, zu verhüten, ist auch der Grund, weshalb uns diese Glück ins Haus bringen und deshalb sie im Volksglauben auch als Glücksbringer gelten. Im Landkreis Emmendingen gibt es insgesamt 16 Schornsteinfegermeisterbetriebe, in der Stadt Freiburg 8, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 26, im Landkreis Lörrach 18 und im Ortenaukreis 43.


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