Der Mindestlohn für Schornsteinfeger ist allgemeinverbindlich. Er liegt bei 14,20 Euro. Zum 1. Januar 2024 gibt es eine Erhöhung.

Seit April 2014 ist der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk allgemeinverbindlich und gilt damit unabhängig von der Tarifbindung (Innungsmitgliedschaft) des Arbeitgebers für jeden Beschäftigten der Branche.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Schornsteinfeger?
Der Mindestlohn für Schornsteinfeger liegt seit 1. Januar 2023 bei 14,20 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2024 gibt es die nächste Erhöhung: Dann steigt der Mindestlohn für Schornsteinfeger um 0,30 Cent auf 14,50 Euro pro Stunde.
Der aktuell geltende Mindestlohntarifvertrag ist erstmals zum 31. Dezember 2024 kündbar.
Der Mindestlohn für Schornsteinfeger im Laufe der Jahre
| Jahr/e | Mindestlohn für Schornsteinfeger |
| April 2014 – 2015 | 12,78 Euro |
| 2016 – 2017 | 12,95 Euro |
| 2018 – 2020 | 13,20 Euro |
| 2021 – 2022 | 13,80 Euro |
| 2023 | 14,20 Euro |
| 2024 | 14,50 Euro |
Mehr Geld für Schornsteinfeger-Azubis ab 2024
Auch für Auszubildende im Schornsteinfegerhandwerk gibt es ab 1. Januar 2024 mehr Geld. Die Ausbildungsvergütungen steigen:
| Lehrjahr | Aktuelle Ausbildungsvergütung | Ausbildungsvergütung ab 1. Januar 2024 |
| 1. | 760 Euro | 900 Euro |
| 2. | 830 Euro | 1.000 Euro |
| 3. | 930 Euro | 1.100 Euro |
| 4. | 939 Euro | 1.100 Euro |
Auf den neuen AKS-Tarifvertrag (Tarifvertrag über Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk) einigten sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband am 13. Juli 2023. Er hat eine Laufzeit von zwei Jahren und tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Ausbildungskostenausgleich für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk haben jetzt auch Anspruch auf einen Ausbildungskostenausgleich, teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks mit. Dieser liegt bei:
- 10.080 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr,
- 9.640 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr,
- 8.440 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr und
- 3.466 Euro brutto für die ersten sechs Monate im vierten Ausbildungsjahr.
Jeder nach § 7 beitragspflichtige Schornsteinfegerbetrieb habe Anspruch auf einen Ausbildungskostenausgleich für maximal zwei Ausbildungsverhältnisse.
Neue Beitragsregelung
Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weiter mitteilt, hat ab dem 1. Januar 2024 jeder Schornsteinfegerbetrieb kalenderjährlich einen Beitrag von 4,5 Prozent der Summe der im letzten Kalenderjahr entrichteten Bruttolöhne aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer als Beitrag an die Ausbildungskostenausgleichskasse abzuführen. Ausgenommen hiervon seien die Bruttoarbeitslöhne für Büroarbeitskräfte sowie die Ausbildungsvergütung und die Summe der Bruttolöhne, die den Betrag von 150.000 Euro überschreitet. Für einen Betrieb, der erstmalig gegründet wurde, gelte Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Bruttolohnsumme des Gründungsjahres zugrunde gelegt wird. Unabhängig von Sätzen 1 bis 3 betrage der Mindestbeitrag je Betrieb 450 Euro brutto pro Kalenderjahr.
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Dieser Beitrag Mindestlohn für Schornsteinfeger steigt 2024 stammt aus folgender Quelle www.deutsche-handwerks-zeitung.de und wurde am 2023-09-26 15:07:04 veröffentlicht.
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