Branchenmindestlöhne: Das gilt 2022 im Handwerk

Ob Elektrohandwerke, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung: In vielen Gewerken können sich die Beschäftigten 2022 über eine Anhebung des Branchenmindestlohns freuen.

In drei Gewerken steigen zum Jahresanfang die Mindestlöhne. Doch das sind nicht die einzigen Lohnuntergrenzen, die im kommenden Jahr erhöht werden.


Anna-Maja Leupold

Anna-Maja Leupold

Redakteurin handwerk.com

Zum Jahreswechsel steigen die Branchenmindestlöhne in den Elektrohandwerken, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung.

Wie es im Bauhauptgewerbe weitergeht, steht noch nicht fest. Dort läuft der Mindestlohn-Tarifvertrag Ende 2021 aus.

2022 werden auch die Lohnuntergrenzen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk angehoben.

Bei den Schornsteinfegern behält der bisherige Branchenmindestlohn auch im kommenden Jahr seine Gültigkeit. Und im Maler- und Lackiererhandwerk läuft der Mindestlohntarifvertrag noch bis Ende Mai.

Der gesetzliche Mindestlohn wird 2022 gleich zweimal angehoben: Zum 1. Januar steigt er zunächst auf 9,82 pro Stunde. Um weitere um 63 Cent wird die Lohnuntergrenze zum 1. Juli angehoben und liegt dann bei 10,45 Euro. Im Handwerk gelten abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn zum Teil höhere Branchenmindestlöhne – 2022 stehen hier einige Veränderungen an. In drei Gewerken legen die Branchenmindestlöhne direkt zum Jahreswechsel zu. Im Verlauf des Jahres ziehen dann mindestens noch zwei weitere Gewerke nach.

50 Cent mehr: Mindestentgelt in den Elektrohandwerken steigt erneut

Wie schon 2020 und 2021 steigt das Mindestentgelt in den elektro- und informationstechnischen Handwerken zum 1. Januar erneut. Die Lohnuntergrenze wird laut Tarifvertrag 2022 um 50 Cent angehoben und liegt damit künftig bei 12,90 Euro pro Stunde.

Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken – der Zentralverband Deutsches Elektrohandwerk und die Gewerkschaft IG Metall – hatten sich bereits 2019 auf eine stufenweise Erhöhung des Branchenmindestlohns geeinigt. Fest steht daher schon, dass den Beschäftigten Anfang 2023 die nächste Erhöhung zusteht.

Dachdeckerhandwerk: Mindestlöhne werden 2022 angehoben

Ende 2021 läuft der Mindestlohntarifvertrag im Dachdeckerhandwerk aus. Doch für 2022 haben sich die Tarifpartner bereits  auf neue Lohnuntergrenzen geeinigt. Demnach steigt der Mindestlohn 1 für Ungelernte zum Jahreswechsel um 40 Cent auf 13 Euro. Der Mindestlohn 2, der für Beschäftigte mit Ausbildungsabschluss gilt, klettert zum 1. Januar 2022 ebenfalls um 40 Cent auf 14,50 Euro pro Stunde.

Der neue Mindestlohn-Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2023 und sieht für 2023 eine weitere Anhebung der Lohnuntergrenzen vor.

Gebäudereiniger-Handwerk: Beide Lohnuntergrenzen steigen

In der Gebäudereinigung gibt es zwei Lohnuntergrenzen, beide steigen zum 1. Januar 2022. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) wird der Mindestlohn um 44 Cent auf 11,55 Euro pro Stunde angehoben. Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) erhalten künftig 14,81 Euro, das sind 36 Cent mehr als bislang.

Durch den aktuellen Tarifvertrag steht auch schon fest, dass die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung Anfang 2023 nochmals angehoben werden. Die Branchenmindestlöhne liegen dann bei 12 Euro beziehungsweise 15,20 Euro.

Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gelten noch bis Mai

2022 liegen die Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk weiterhin bei 11,40 Euro (Mindestlohn 1 für Ungelernte) beziehungsweise 13,80 Euro (Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer) pro Stunde. Die Mindestlöhne wurden zuletzt im Mai 2021 angehoben und der Tarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis Mai 2022.

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: Mindestlohn steigt im August 2022

Seit dem 1. August 2021 liegt die Lohnuntergrenze im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk bei 12,85 Euro, dieser Mindestlohn gilt zunächst auch 2022. Die nächste Erhöhung gibt es dann zum 1. August. Dann steigt der Mindestlohn um 50 Cent auf 13,35 Euro. Insgesamt hat der Tarifvertrag eine Laufzeit bis Ende September 2023.

Schornsteinfeger: Mindestlohn ändert sich nicht 2022 nicht

Der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk ist zuletzt um 60 Cent gestiegen und liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 13,80 Euro. Daran ändert sich auch 2022 nichts, da der Tarifvertrag für das kommende Jahr keine Anhebung vorsieht. Die Vereinbarung ist allgemeinverbindlich und kann von den Tarifpartnern erstmals zum 31. Dezember 2022 gekündigt werden.

Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt im Oktober

Aktuell beträgt der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk 12,55 Euro pro Arbeitsstunde. Diese Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. Oktober 2021. Die nächste Anhebung steht auch schon fest: Zum 1. Oktober 2022 steigt der bundesweit einheitliche Mindestlohn um 30 Cent auf 12,85 Euro. Diese Lohnuntergrenze gilt im Gerüstbauer-Handwerk dann bis zum 30. September 2023.

Bauhauptgewerbe: Mindestlohntarifvertrag läuft Ende 2021 aus

Aktuell liegt der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe für Helfertätigkeiten zahlen müssen, bei 12,85 Euro pro Stunde. Ebenso wie der Mindestlohn 2 gilt diese Lohnuntergrenze allerdings nur noch bis Ende dieses Jahres. Beschäftigte, die „überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten“ ausüben, erhalten in Westdeutschland den Mindestlohn 2 in Höhe von 15,70 Euro. In Berlin In liegt diese Lohnuntergrenze momentan bei 15,55 Euro, in Ostdeutschland gibt es sie nicht.

Für 2022 haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände noch nicht auf neue Mindestlöhne für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe geeinigt. Doch nach Angaben der Arbeitgeberverbände und der Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) sollen die Tarifverhandlungen noch im Dezember 2021 beginnen.

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Politik und Gesellschaft

In einigen Handwerkberufen sind die Mindestlöhne in diesem Jahr schon gestiegen. Zwei Gewerke heben die Lohnuntergrenze 2021 noch an.

Einigung im Tarifstreit

Die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk haben sich auf einen neuen Mindestlohn geeinigt. Die Lohnuntergrenze soll bis 2023 auf 12 Euro steigen.

Politik und Gesellschaft

Am 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn erneut gestiegen. 2020 werden aber im Handwerk auch einige Branchenmindestlöhne angehoben.

 

Dieser Beitrag Das gilt 2022 im Handwerk stammt aus folgender Quelle www.handwerk.com und wurde am 2021-12-08 03:30:26 veröffentlicht.
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