Ein Roßtaler ließ den Kaminkehrer nicht ins Haus. Doch dessen Arbeit fällt nicht unter körpernahe Dienstleistungen.

Schornsteinfeger müssen ihren Kunden beim Betreten des Hauses weder ihren Impfausweis noch einen tagesaktuellen Test vorlegen – genau wie alle anderen Handwerker auch. Wolfgang Werzinger aus Roßtal findet das nicht richtig und verwehrte deshalb dem Kaminkehrer den Einlass.
Werzinger verfolgt die Berichterstattung über die Pandemie genau und ist besorgt über die aktuellen Inzidenzen sowie das mögliche Vordringen der hochansteckenden Omikron-Variante. Der Rentner und seine Frau sind dreifach geimpft und testen sich regelmäßig. Da sie das Weihnachtsfest unter anderem mit einer 94-jährigen Angehörigen verbringen wollten, machte ihnen der für Mitte Dezember geplante Besuch des Schlotfegers zum jährlichen Kehren und zur Emissionsmessung der Heizung Sorgen.

Auf Nummer sicher

„Ich wollte vor den Feiertagen auf keinen Fall ein Risiko eingehen“, berichtet der Roßtaler. Daher habe er den Mitarbeiter des zuständigen Schornsteinfegermeisters an der Türschwelle gebeten, seinen Impfpass oder einen tagesaktuellen Test vorzuzeigen.

„Er sagte mir daraufhin, dass er bei der Arbeit sein Privathandy mit der Impfpass-App nicht mit sich führen darf“, erinnert sich Werzinger. Zwar habe der Mann sich nach eigenen Angaben am Morgen getestet. „Die Testkassette lag aber im Büro seines Chefs.“
Der Hausbesitzer, der sich und seine Familie bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen wollte, schickte den Kaminkehrer daraufhin wieder weg und nahm Kontakt zu dessen Vorgesetzten auf. Dieser konnte ihm aber nicht weiterhelfen.

„Als ich die Nachricht des Kunden erhielt, stand mein Mitarbeiter bereits vor seiner Tür“, berichtet der Schornsteinfegermeister auf Nachfrage der Fürther Nachrichten. Für die Bedenken zeigt er Verständnis. So kurzfristig habe er auf die Bitte nach einem Nachweis aber nicht reagieren können. „Ich kann meinen Mitarbeiter nicht dazu veranlassen, seinen Impfpass vorzuzeigen, denn das würde gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.“ Den Nachweis, einen tagesaktuellen Antigen- oder PCR-Test zu erbringen, sei natürlich grundsätzlich möglich. Dafür gebe es sogar ein Formular der Handwerkskammer. „Das hätten wir aber einen Tag vorher wissen müssen.“

Werzinger wunderte sich über diese Auskunft. Um zu erfragen, ob dies so seine Richtigkeit habe, kontaktierte er das Bayerische Gesundheitsministerium und die Schornsteinfeger-Innung. Die Antworten kamen prompt.

Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, gilt für den Kaminkehrer zwar 3G am Arbeitsplatz. Das heißt, dass er mindestens zweimal geimpft, genesen oder aktuell getestet sein muss. Den Nachweis muss der Angestellte aber gegenüber dem Arbeitgeber erbringen, nicht gegenüber dem Kunden.

Dienstleistung auf Distanz

Zugangsbeschränkungen für den Besuch in Wohnräumen bestehen nicht, denn: „Schornsteinfeger erbringen Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden nicht unabdingbar ist“, so das Ministerium. So lautete auch die Antwort, die Werzinger von der Innung erhielt.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Privatperson meinen Impfpass und meinen Ausweis vorzeigen muss, wenn ich Essen gehen oder Bahn fahren will, gleichzeitig aber dulden muss, dass der Kaminkehrer ohne Nachweis mein Haus betritt“, sagt der Kunde. Die Begründung, dass Schlotfeger keine körpernahe Dienstleistung erbringen, möchte er so nicht gelten lassen. „Ich weiß natürlich nicht, wie andere Hausbesitzer dies handhaben, aber ich persönlich lasse einen Fremden nicht allein durch meine Wohnräume gehen.“ Er halte sich demzufolge immer im selben Zimmer wie der Handwerker auf. Obwohl der abgestellte Mitarbeiter zum Termin mit einer FFP2-Maske erschienen sei, habe ihm das nicht das Gefühl gegeben, vor einer Corona-Infektion bestmöglich geschützt zu sein. Auch eine Bestätigung des Arbeitgebers reicht ihm nicht. „Es gibt genug schwarze Schafe, und das Risiko trage immer ich.“
Mittlerweile hat das Ehepaar aus Roßtal einen Kaminkehrer gefunden, der sich sofort bereiterklärte, ihnen den Impfpass zu zeigen. Da es sich dabei um den Chef und Meister persönlich und nicht um einen Mitarbeiter handelte, entfielen Datenschutzbestimmungen.


Dieser Beitrag Datenschutz: Darf man Handwerker nach ihrem Impfausweis fragen? -… stammt aus folgender Quelle www.nordbayern.de und wurde am 2022-01-09 05:00:00 veröffentlicht.
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