Velburg.Um mögliche Ungereimtheiten oder Missverständnisse bei der Neubesetzung der Kaminkehrerzuständigkeit im Kehrbezirk Velburg aufzuklären oder richtigzustellen, besuchte vor kurzem der Obermeister der oberpfälzischen Kaminkehrerinnung, Peter Wilhelm, im Beisein des Tagblatts Velburgs ersten Bürgermeister Christian Schmid. Wilhelm ist zugleich Leiter der Kaminkehrerausbildungsstätte in Mühlbach.

Wie Wilhelm erklärte, sei das bis 2015 geltende Zuständigkeitsrecht geändert worden. Somit sei es seither möglich, dass sich ein Kaminkehrermeister aus einem Land der Europäischen Union in Deutschland niederlässt. Dies habe aber bei der Neuvergabe in Velburg keine Rolle gespielt.

Hier in Velburg sei es nur um die Position des sogenannten „Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers“ gegangen. Der bisherige Mann in dieser Position, Martin Gerlach, war im vergangenen Jahr verstorben und hatte sich davor auch nicht mehr um diese Stelle beworben, so die Aussage von Peter Wilhelm.

Nachdem die Stelle von der Regierung der Oberpfalz ausgeschrieben worden war, habe sich Andreas Tischler aus Beratzhausen für die Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im Bezirk Velburg qualifiziert.

„Andreas Tischler ist für alle hoheitlichen Aufgaben wie Durchführung der Feuerstättenbeschau, wie beispielsweise Inbetriebnahme eines neuen Kachelofens, Führen des Kehrbuchs und bei möglichen Ersatzvornahmen zuständig“, stellte Wilhelm klar. Zudem sei dieser Schornstein- oder auch Kaminkehrermeister für die Betriebs- und Brandschutzsicherheit zuständig und übe diese Tätigkeit auch aus.

Andere Meister, die in diesem Bezirk selbstständig tätig sind, könnten indes nur kehren, messen und überprüfen. Diese Schornsteinfegermeister könnten sich zudem vom bevollmächtigten Schornsteinfegermeister anstellen lassen.

So handhabe es etwa Andreas Tischler, der in Velburg Andreas Meier aushilfsweise angestellt habe. (naf)